Leistungen

Leistungen

Kooperationen zu Ihrem Vorteil

Wir bündeln das fachliche Know How aus unserem Notariat mit dem Wissen von anderen Experten.

Gemeinsam mit ausgewählten Kooperationspartnern (renommierten Rechtsanwalts– und Steuerberatungs– bzw. Wirtschaftstreuhandkanzleien) stellen wir Ihre umfassende spezifisch steuerliche oder anwaltliche Vertretung sicher. In Kooperation mit erfahrenen Immobilienmaklern betreuen wir Ihren Liegenschaftserwerb.

mehr…

Unternehmens– & Gesellschaftsrecht

Zu allgemeinen Fragen des Unternehmens– und Gesellschaftsrechts liefern wir die richtigen Antworten.

Denken Sie an die Änderung des Firmawortlautes oder der Rechtsform Ihres Unternehmens?
Möchten Sie Ihren Unternehmenssitz verlegen?
Steht in Ihrem Unternehmen ein Gesellschafterwechsel bevor?
Soll Ihr Gesellschaftsvertrag bestimmten Erfordernissen und der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte angepasst werden?

Bei diesen und noch vielen anderen Fragen des Unternehmens– und Gesellschaftsrechtes beraten wir Sie ganz speziell und fachgerecht. Wir schöpfen alle Möglichkeiten aus, die der Absicherung Ihres Unternehmenszweckes dienen.

mehr…

Markenrecht

Wir sind Europäische Markenvertreter bei EUIPO in Spanien.
EUIPO Logo

Sie sparen Zeit und Geld mit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke für die gesamte erweiterte Europäische Union, an Stelle der Anmeldung Ihrer gewünschten Marke in Österreich und einzelnen (Beitritts–) Ländern der Europäischen Union. Als Ihr befugter Vertreter beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO in Alicante, Spanien, erledigt das Notariat Dr. Fellner die erforderlichen rechtlichen Schritte.

EUIPO Logo
mehr…

Liegenschaftsvertragsrecht

Für Liegenschaftstransaktionen stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Zum Bereich Liegenschaftsvertragsrecht zählen Liegenschaftskaufverträge, Übergabs– und Schenkungsverträge, Baurechts– und Bauträgerverträge, Mietverträge sowie alle artverwandten Verträge. Als Treuhänder sorgen die Notare bei Liegenschaftstransaktionen für Ihre Rechtssicherheit. Die Verträge des Notariates Dr. Fellner werden jeweils individuell maßgeschneidert auf die Bedürfnisse jedes Einzelfalls zugeschnitten.

mehr…

Testamentserrichtungen

Erb– und Pflichtteilsrecht zählt zu den Kernbereichen unserer Tätigkeit.

Ihr beim Notar errichtetes Testament wird im Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariates gespeichert und vom Notar sicher verwahrt. Es kann somit nie in Verlust geraten.

mehr…

Verlassenschaftsabhandlungen

Die österreichischen Notare sind als Beauftragte des Gerichtes (sog. Gerichtskommissäre) seit vielen Jahrzehnten mit der Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen betraut. Die Notare haben daher besondere Kenntnisse im Erb– und Pflichtteilsrecht. Es ist zulässig, einen Notar Ihrer Wahl mit der Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung zu beauftragen.

mehr…

Vorsorgevollmacht

Wir zählen zu den ausgewiesenen Experten im Erwachsenenschutzrecht.

Das neue Erwachsenenschutzrecht ist mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Das Notariatsteam Dr. Fellner hat sich spezifische Kenntnisse dieser Rechtsmaterie angeeignet und berät Sie optimal und stets fallbezogen.

Eine Vorsorgevollmacht ist heutzutage mindestens ebenso wichtig wie die Errichtung eines Testamentes.

mehr…

Erwachsenenvertretung

Seit 1. Juli 2018 ist das Erwachsenenschutzgesetz in Kraft.

Das Notariatsteam Dr. Fellner weiß um die spezifischen Anforderungen dieser Rechtsmaterie und bietet Ihnen stets individuelle Beratung. Die Entscheidung für die richtige Form der Erwachsenenvertretung ist ebenso bedeutsam wie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht.

mehr…

Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf

Rechtliche Due Diligence.

Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist ein überaus komplexer Rechtsvorgang, bei dem sowohl qualitätsvolle rechtliche wie auch steuerliche Beratung sowie fachlich kompetente Vertragsverfassung beziehungsweise Vertragsprüfung notwendig ist. Wir bieten interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ihren anderen Beratern aus dem Steuer– sowie Unternehmensberatungsbereich – nutzen Sie diese zu Ihrem persönlichen Vorteil.

Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen sind beim Notar und bei Gericht möglich.

Zur amtlichen Beglaubigung Ihrer Unterschrift bringen Sie bitte das Originaldokument, das Sie unterschreiben möchten und einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, etc.) mit.

mehr…

Rechtsgutachten

Unsere langjährige Erfahrung und profunde Kenntnis der einschlägigen Judikatur setzen wir auch bei der Analyse von gesellschaftsrechtlichen Zusammenhängen ein.

Auf Grund der langjährigen Erfahrungen unseres Notariates bei der unternehmens– und gesellschaftsrechtlichen Betreuung von Kapitalgesellschaften und der einschlägigen wissenschaftlichen Tätigkeit des Notars Dr. Gernot Fellner steht Ihnen derselbe als Rechtsgutachter für Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Umfassende Vertragserrichtung

Mit einem Notariatsakt schaffen Sie einen vor Gericht entscheidenden Urkundenbeweis.

Der Notar ist umfassend juristisch ausgebildet und daher zur Errichtung aller im täglichen Leben vorkommenden Verträge befugt. In vielen Fällen bietet Ihnen die öffentliche Urkunde eines Notars besondere Rechtssicherheit. Der vollstreckbare Notariatsakt erspart die kostenintensive Klage.

Treuhandübernahmen

Kein Liegenschaftskauf ohne Treuhänder – die notarielle Treuhandschaft ist die beste Versicherung.

Das Treuhandregister des Österreichischen Notariates und die Notar-Treuhandbank sind Einrichtungen, die ausschließlich dafür geschaffen wurden, dass Ihr Geld sich bei sämtlichen wirtschaftlichen Transaktionen, vom Liegenschafts– bis zum Unternehmenskauf, in sicherer Verwahrung befindet und erst nach Sicherstellung Ihrer vertraglichen Rechte ausbezahlt werden kann.

Verhandlungslösungen

Rechtsanwälte vertreten vor Gericht – Notare verhandeln mit Ihnen und für Sie.

Nicht in allen Fällen müssen unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Vertragsauslegungen zweier oder mehrerer Verhandlungspartner erst in oder nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Die allermeisten derartigen Zivilverfahren enden ohnehin mit einem Vergleich.

Ersparen Sie sich doch Prozesskosten und lassen Sie den Notar Ihre Interessen vertreten. Das objektive, lösungsorientierte und ausgleichende Herangehen des Notars an strittige Rechtsfragen ist Bestandteil des notariellen Berufsethos. Zudem verfügt der Notar unter anderen Rechtsbehelfen mit der öffentlichen Urkunde und dem Instrument des vollstreckbaren Notariatsaktes über Mittel, die der außergerichtlichen Einigung und Beweissicherung sowie der Anspruchssicherung dienen.

Schildern Sie Ihren Rechtsfall im Rahmen der digitalen Rechtsinformation über unsere Website. Nach einer noch nicht kostenpflichtigen Erstprüfung der Causa erhalten Sie von uns einen Vorschlag, ob und wie in der Sache eine außergerichtliche Lösung erzielt werden könnte.

Vertretung in Zivilsachen, Verwaltungsrechtsachen und vor dem Bundesfinanzgericht

Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht sind unsere Spezialität.

Das Notariat Dr. Fellner hat jahrelange Erfahrung in Außerstreitsachen (Erb– und Familienrecht, Eherecht, Wohnungseigentumsrecht u.a.). Unsere Erfahrung und unser Know-How setzen wir daher nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern sehr erfolgreich auch bei der Vertretung unserer Mandanten vor dem Außerstreitgericht ein.

Seit Errichtung der neuen Verwaltungsgerichte vertritt das Notariat Dr. Fellner überdies erfolgreich in Verwaltungsverfahren. Wir prüfen die Ihnen zugestellten Bescheide, vertreten Sie in anhängigen Verwaltungsverfahren und erheben erforderlichenfalls die gebotenen Rechtsmittel. Lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht verkümmern! Seit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2014 gilt das Rechtsstaatsprinzip auch im Verwaltungsrecht.

Haben Sie ein Strafmandat erhalten, das Ihnen ungerechtfertigt erscheint? Schildern Sie uns Ihren Fall, wir vertreten Sie auch in Verwaltungsstrafverfahren vor den Behörden und dem Landesverwaltungsgericht.

In Abgabensachen, die für Notariate einschlägig sind (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer, Gebühren udgl) lassen wir Sie ebenfalls nicht ohne Rechtsschutz. Wir vertreten Ihre steuerlichen Interessen vor dem Bundesfinanzgericht.