Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft durch Krankheit, Schlaganfall oder Demenz Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren, ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht zugunsten einer Person Ihres absoluten Vertrauens unerlässlich.
Auch wenn Sie vorübergehend, etwa durch einen Unfall, nur in Ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind, ist das Instrument der Vorsorgevollmacht erste Wahl.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine gewählte gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung (mit Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Gericht) vermeiden.
Wir bieten Ihnen verschiedene maßgeschneiderte Produkte an:
Klassische Vorsorgevollmacht mit Wirksamkeitsbeginn ab Eintritt des Vorsorgefalles (ärztliches Gutachten erforderlich).
Erweiterte Vorsorgevollmacht mit Gattungsvollmacht und sofortiger Einsetzbarkeit ohne ärztliches Gutachten.
Vorsorgevollmacht mit integrierter beachtlicher Patientenverfügung.