Leistungen

Verlassenschaftsabhandlungen

Die österreichischen Notare sind als Beauftragte des Gerichtes (sog. Gerichtskommissäre) seit vielen Jahrzehnten mit der Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen betraut. Die Notare haben daher besondere Kenntnisse im Erb– und Pflichtteilsrecht. Es ist zulässig, einen Notar Ihrer Wahl mit der Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung zu beauftragen.