Erwachsenenvertretung
Im Kontext des österreichischen Erwachsenenschutzrechts ist die Erwachsenenvertretung ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Rechte und Interessen von Personen, die ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingebüßt haben. Die Erwachsenenvertretung zielt auf eine umfassende Unterstützung und Vertretung der Interessen von volljährigen Personen ab, die vorübergehend oder dauerhaft durch Krankheit, Schlaganfall oder Demenz eingeschränkt oder handlungsunfähig geworden sind.
Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die richtige Art der Erwachsenenvertretung für Ihre speziellen Bedürfnisse sicherzustellen. Hierbei unterscheiden wir zwischen gewählter Erwachsenenvertretung, gesetzlicher Erwachsenenvertretung und gerichtlicher Erwachsenenvertretung.
Seit der Überarbeitung des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2018, durch die UN Behindertenkonvention, ist Erwachsenenvertretung eine wesentliche Säule um Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und persönliche Freiheit zu schützen und zu fördern. Sie stellt ein erweitertes Modell des früheren "Drei-Säulen-Modell" dar.
Unsere Aufgabe als österreichischer Notar ist es, Sie über das Wesen und die Folgen der Erwachsenenvertretung und den Auswahlprozess eines Erwachsenenvertreters zu beraten. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen und Rechte optimal vertreten und geschützt werden.
Für mehr Informationen über die verschiedenen Arten und Verfahren der Erwachsenenvertretung wenden Sie sich bitte an uns. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen in Ihrer Entscheidung die bestmögliche Unterstützung zu bieten.